Aus der
aktuellen
Ausgabe von
„Die Wirtschaft“
| Geld & Geschäft
DER DOPPEL-WUMMS
200 Milliarden Euro gegen die Energiepreiskrise
Foto: bluedesign - stock.adobe.com
Der „Abwehrschirm“ ist aufgespannt - nun hoffen Haushalte und Unternehmen auf schnelle Hilfen
Es ist das Frühjahr 2020, als die Pandemie auch Deutschland heimsucht und das Leben
zum Erliegen kommt. Die Bundesregierung holte damals die „Bazooka“ raus, um
mit „Wumms“ die Wirtschaft finanziell zu unterstützen. Zweieinhalb Jahre später
muss und will der Bund aufgrund der Energiekrise für Entlastungen sorgen, diesmal
mit einem „Doppel-Wumms“.
Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hat
ein Faible für richtig große Zahlen. 65 Milliarden
für drei Entlastungspakete, die unter
anderem mit der Energiepreispauschale
viele Arbeitnehmer zuletzt auf ihren Lohnzetteln
vorfanden, 100 Milliarden Euro
Sondervermögen für die Bundeswehr und
jetzt 200 Milliarden Euro gegen die Energiekrise.
Nach dem Hin und Her rund um
die Gasumlage, die erst kommen sollte und
dann doch nicht kam, will der Bund nun
mit einem gigantischen Rettungspaket den
rasant gestiegenen Energiepreisen entgegenwirken.
Es soll der große Wurf sein.
Sieben Maßnahmen
gegen Krise
Die Lage rund um die Energiekrise erfordere
eine konsequente Antwort, so die
Bundesregierung. Die steigenden Energiekosten
und damit einhergehende schwere
Folgen für Verbraucher und Unternehmen
sollen mit einem umfassenden Abwehrschirm
abgefedert werden. Damit soll der
gesellschaftliche Zusammenhalt bewahrt
und die ökonomische Leistungsfähigkeit
des Landes weiterhin gewährleistet werden.
Um dies sicherzustellen, sollen mehr
Kapazitäten bei Wärme und Strom in den
Markt gebracht werden, durch Einsparungen
soll die Abhängigkeit von Gas und
anderen fossilen Energieträgern schneller
reduziert werden. Dazu soll neben einer
Strompreisbremse auch eine Gaspreisbremse
eingeführt werden. Für den
Abwehrschirm stellt die Bundesregierung
Finanzmittel von bis zu 200 Milliarden Euro
bereit. Im Wesentlichen soll das Geld in
sieben Bereichen/Maßnahmen eingesetzt
werden. Ein großes Ziel ist, dass das Angebot
ausgeweitet und der Verbrauch durch
Sparmaßnahmen gesenkt werden soll. Dies
soll einen zentralen Beitrag dazu leisten,
dass die Gaspreise auf den Märkten wieder
sinken. Potenziale bei erneuerbaren
Energien sollen stärker ausgeschöpft werden,
die Kohleförderung wird hochgefahren.
Zudem diskutiert die Bundesregierung
weiterhin hitzig, ob Atomkraftwerke auch
nach dem geplanten Ausstieg zum Ende des
Jahres weiterlaufen sollen. Als zweite große
Maßnahme wird eine Strompreisbremse
für private Verbraucher und Unternehmen
eingeführt. Der Bund schreibt dazu: „Weil
Gas aktuell den Preis setzt und weil dieser
gerade so hoch ist, erzielen die Nichtgaskraftwerke
sehr starke Zufallsgewinne.
Diese sollen genutzt werden, damit Verbraucherinnen
und Verbraucher sowie Unternehmen
stärker von den günstigen Produktionskosten
der erneuerbaren Energien
und der übrigen Stromerzeuger profitieren
und dies auf ihrer Stromrechnung sehen.“
Ein sogenannter Basisverbrauch soll
subventioniert werden. Wer darüber hinaus
Strom verbraucht, zahlt den aktuellen
Marktpreis. Der Endkundenpreis für Strom
soll so abgesenkt und von den hohen Preisen
auf den Großhandelsmärkten entkoppelt
werden. Als dritte wichtige Maßnahme
will die Bundesregierung schnellstmöglich
auch eine Gaspreisbremse einführen. Diese
soll in der aktuellen Hochpreisphase
die Belastungen für Haushalte und Unternehmen
abfedern, was zu spürbaren Entlastungen
führen soll. Der Bund schreibt
hierzu: „Die Abfederung ist eine temporäre
Maßnahme. Daher werden die Preise (zumindest
für einen Teil des Verbrauchs) auf
ein Niveau gebracht, welches private Haushalte
und Unternehmen vor Überforderung
schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion
des Gasverbrauchs erhalten bleiben.
Die Gaspreisbremse ist befristet und
kann nach Evaluierung verlängert werden.
Ziel ist auch hier, sie administrativ handhabbar
zu machen und zeitlich schnell
umzusetzen.“ In einem vierten Punkt soll
der Wirtschaftsstabilisierungsfonds reaktiviert
und neu ausgerichtet werden. Über
den WSF läuft der Abwehrschirm. Daher
wird der WSF mit den Finanzmitteln in
Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet.
Die fünfte Maßnahme ist eine EU-Solidarabgabe
für Unternehmen im Energiebereich.
Der Bund unterstützt damit den
Vorschlag der Europäischen Kommission
bzgl. der Einführung einer Solidarabgabe
für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle
und Raffineriebereich. Die Reduzierung
der Umsatzsteuer auf Gas ist der sechste
Punkt des Abwehrschirms. Der reduzierte
Mehrwertsteuersatz auf Gas wurde im Zuge
der Gasumlage, die kurz vor dem Start zum
1. Oktober 2022 wieder zurückgenommen
wurde, vereinbart. Über den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz auf Gas sollen die Verbraucher
und Unternehmen zusätzlich zur
Gaspreisbremse entlastet werden. Der siebte
Aspekt des Abwehrschirms ist die Ver
26 www.diewirtschaft-koeln.de